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Kindertagespflege und Betreuung in Notfallsituationen und Ausnahmefällen
Es stellt hohe Anforderungen an die Eltern, Familie und Beruf zu vereinbaren. Insbesondere die Kinderbetreuung muss gut organisiert sein. Doch was tun, wenn es Betreuungslücken gibt?
Die Tagesmütterzentrale (TMZ) bietet neben der Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen (TPP) nun zusätzlich Kinderbetreuung in Notfall- und Ausnahmesituationen in ihren Räumen in der Ludwigstrasse 75 an.
Ausnahmesituationen könnten sein:
- Krippe oder Kindergarten schließen wegen
eines Konzeptionstages
- die Mutter muss plötzlich ins Krankenhaus
- Betreuung in Ferienzeiten der Tagespflegeperson oder Betreuungseinrichtung ist nicht mehr ausreichend abzudecken
- Eltern müssen kurzfristig mehr Arbeit übernehmen
Konzept:
Träger der Einrichtung: Tagesmütterzentrale
Anzahl der Kinder: maximal 5
Alter der Kinder: 0 – 6 Jahre
Betreuung: Eva Butzek (qualifizierte Tagespflegeperson) und eine Erzieherin im Notfall, bzw. 2 TPP
Öffnungszeiten: 7.00 – 17.00 Uhr; in Ausnahmefällen nach
Absprache
Gruppenraum: ca. 40 qm, zzgl. Toilette
Pädagogisches Konzept
Das Angebot für Notfallsituationen und Ausnahmefälle stellt eine Ergänzung zum regulären Betreuungsangebot dar. Dabei geht es um die liebevolle und kreative Bewältigung einer Sondersituation. Da diese Betreuung in der Regel ohne Eingewöhnungszeit stattfinden wird, müssen die Betreuungspersonen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen für die Kinder mitbringen. Die emotionalen Bedürfnisse der Kinder haben hohe Priorität für uns.
Unsere Betreuungspersonen verfügen über die Fähigkeit der Selbstreflexion und Organisation und besitzen die Kompetenz, Konflikte zu klären und mit den Nöten der abgebenden Eltern umzugehen.
Elternbeiträge:
Die Höhe der Kosten von Notfallbetreuung für Eltern setzt sich folgendermaßen zusammen:
Betreuungskosten für die Eltern 7,50 € pro Stunde
Essensgeld 1,50 € pro Mahlzeit
Wir helfen bei der Antragstellung beim Jugendamt oder bei der Krankenkasse.
Zeiten:
Stundenweise
Mehrmals tageweise
Zusammenhängend höchstens 3 Wochen
Ausnahmen:
Kinder mit ansteckenden Krankheiten sind vom Betreuungsangebot ausgeschlossen.
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